Sicherheitsberatung Florian Horn

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Neuer Artikel mit dem Titel "So machen Sie Ihr Hotel sicherer – Sieben Regeln für die Auswahl eines seriösen Sicherheitsdienstleisters in der Hotellerie" veröffentlicht! Interview mit mir zum Thema richtige Sicherheitsdienstleisterauswahl in der aktuellen Ausgabe der Hogapage 04/2017 Quelle: magazin.hogapage.de/die-magazine/aktuelle-ausgabe/ ******** Als zertifizierter Sachverständiger für Private Sicherheitsdienstleistungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 biete ich ab sofort Gutachten für alle Sachverhalte im Zusammenhang mit Privaten Sicherheitsdienstleistungen an. Aufgrund wettbewerbsrechtlicher Trennungen finden Sie nähere Informationen hierzu auf www.sicherheitsgutachter-horn.de! ******** Ab sofort sind wir auch bei google my business vertreten.
Interview in der 04/2017-Ausgabe der Hogapage
Florian Horn am 09.11.2017 um 15:22 (UTC)
 Die aktuelle Ausgabe der Hogapage beinhaltet ein Spezial zum Thema Security-Dienstleister in der Hotellerie. Dazu wurde ich bereits durch Herrn Bütow im August diesen Jahres zur richtigen Dienstleisterauswahl interviewt, welches nun abgedruckt wurde!
 

7 Regeln für die Auswahl eines seriösen Sicherheitsdienstleisters in der Hotellerie
Florian Horn am 12.08.2017 um 10:03 (UTC)
 Die Anforderungen an die Gründung eines Sicherheitsdienstes sind ausgesprochen gering, ebenso wie die Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter (nachzulesen im § 34a GewO). Umso wichtiger ist für den Hotelier die Wahl eines seriösen Sicherheitsdienstleisters.
Sollten Sie als Verantwortlicher die Philosophie verfolgen, dass es von zentraler Bedeutung ist, die Preisbildung höher als die Qualität einer Dienstleistung zu bewerten, können Sie an dieser Stelle aufhören zu lesen und das Kapitel überspringen. Alle anderen wertgeschätzten Interessierten möchte ich an das Gesetz der Wirtschaft von John Ruskin erinnern:
„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“
Die Wahl eines Sicherheitsdienstleister sollte daher nicht auf Basis einer Preisentscheidung fallen.

Daher die erste Regel: Machen Sie sich mit dem aktuellen Tariflohn des Sicherheitsgewerbes in Ihrem Bundesland vertraut. Ein angebotener Stundenverrechnungssatz von 14 € bietet bei 10 € Tariflohn für den Mitarbeiter genauso viel Gesprächsbedarf wie ein Verrechnungssatz von 30 €. Eine Dienstleistung kann also zu billig, aber auch zu teuer sein, bei beiden sollten Sie nach einer offenen Kalkulation fragen.

Dies ist gleichzeitig auch die zweite Regel: Ein seriös arbeitendes Sicherheitsunternehmen arbeitet transparent, nicht nur in der Kalkulation, sondern auch, was die Übersendung von Führungszeugnissen von Geschäftsführern, Gewerbezentral- und Handelsregisterauszügen sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft, von den Finanzbehörden und von mindestens zwei Sozialversicherungsträgern.
Lassen Sie sich an dieser Stelle nicht von Zertifikaten blenden oder beeindrucken. Es gibt für einige wenige Dienstleistungen die Notwendigkeit von Zertifizierungen, so zum Beispiel bei Alarmaufschaltungen von Einbruchmeldeanlagen. Auch andere Nachweise können interessant sein, so zum Beispiel die Erfüllung der Anforderungen aus der DIN 77200 zur Gestellung von Sicherheitspersonal. Hier kann es unterschiedliche Anforderungen an die Schnelligkeit zur Stellung von (zusätzlichen) Sicherheitsmitarbeitern geben (innerhalb 1 oder 2 Stunden).

Dritte Regel, suchen Sie den persönlichen Kontakt mit einer Auswahl an Dienstleistern, die Ihnen möglicherweise von Ihren Kollegen aus anderen Häusern empfohlen wurden. Fordern Sie in den Gesprächen Lösungsangebote, indem Sie Ihr Problem schildern oder Ihre Zielstellung, die Sie mit dem Einkauf der Dienstleistung erreichen wollen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben: Der Einkauf von Sicherheitspersonal ist vergleichbar mit dem Besuch eines Restaurants. Fragen Sie nach zwei Sicherheitsmitarbeitern, bekommen Sie zwei Sicherheitsmitarbeiter – nehmen Sie das erstbeste Gericht der Karte, bekommen Sie auch dieses. Sprechen Sie aber mit dem Kellner, fragen nach der Spezialität oder einer Empfehlung des Hauses, werden Ihre Erwartungen möglicherweise übertroffen.
Genauso ergeht es Ihnen mit Ihrem Dienstleister, wenn Sie ihm sagen, was Sie brauchen. Lassen Sie ihn doch aktiv mitarbeiten und finden Sie gemeinsame Lösungsansätze. Was hilft es Ihnen denn, wenn die Lobby bewacht ist, aber der Hintereingang stets offen steht. Über die Ansätze in dem Konzept erfahren Sie auch etwas über die Qualität des Unternehmens.

Das führt uns zu Regel Nummer vier: Machen Sie sich Gedanken darüber was Sie benötigen. Das ist wohl der schwerste Part überhaupt, denn Sie müssen sich bewusst machen, was Ihre Sicherheitslücken, Risiken und Sicherheitsziele sind. Dafür benötigen Sie ein Sicherheitskonzept, für das Sie sich – je nach Umfang der Risiken oder Erfahrungen aus der Vergangenheit – auch externe Hilfe dazu holen können.
Führen Sie Ihre Gedanken weiter aus, wenn Sie an personelle Dienstleistung denken, welcher Typ Mensch passt in mein Haus. Benötigen Sie den „Türsteher-Typen“, der tatsächlich auch zum Einsatz kommen darf, wenn es primär um den abschreckenden Charakter geht, da die Lage des Hotels beispielsweise ungünstig ist oder es bereits zu körperlichen Übergriffen kam. Oder benötigen Sie den dezenten, unauffälligen „007-Agenten“, der serviceorientiert immer dann in den Vordergrund tritt, wenn er benötigt wird, sonst aber in der Mengen Ihrer Gäste untertaucht?

Regel Nummer 5: Stellen Sie den Dienstleistern in der engeren Auswahl folgende Fragen:
Existiert ein ausformulierter Ehrenkodex?
Wie sorgt das Unternehmen für seine Mitarbeiter, wie motiviert, schult und leitet er diese?
Wie engagiert sich das Unternehmen für die Gesellschaft?

Sechste Regel:
Lassen Sie nach Auftragsvergabe den Dienstleister nicht alleine beginnen. Begleiten Sie ihn in den ersten Tagen der Auftragsübernahme, denn der Dienstleister muss Sie und Ihre Arbeitsabläufe kennenlernen, genauso wie Sie die Schnittstellen, Informations- und Kommunikationswege definieren müssen.
Zudem hat der Sicherheitsdienstleister nun einige Pflichten, die Sie kennen sollten:
1. Der Einsatz von Sicherheitspersonal muss entsprechend der gesetzlichen Vorschriften erfolgen, lassen Sie sich die Mitarbeiter mit den entsprechenden Nachweisen persönlich vorstellen.
2. Erstellung einer objektspezifischen Dienstanweisung gem. § 10 BewachV, die dem Mitarbeiter eine detaillierte Aufgabenbeschreibung gibt. Diese sollte stets mit Ihnen zusammen erarbeitet und regelmäßig überprüft werden.
3. Wählen Sie zusammen mit dem Auftraggeber die passende Dienstkleidung aus, beachten Sie dabei, dass – auch wenn es verlockend ist – sich die Dienstkleidung gegenüber der Kleidung von Polizisten abgrenzen und unterscheiden muss.
4. Ebenso gibt es neue Anforderungen an die Dienstausweise, für Sie sollte zunächst der Aspekt interessant sein, dass diese stets mit sich zu führen sind.

Die (siebte Regel) steht in Klammern und am Ende der Aufzählung, da Sie nicht mehr sicherheitsspezifisch ist und eine Empfehlung ist: Beauftragung und Vertragsabschluss. Sie sollten sich grundsätzlich bestmöglich aufstellen. Ein Dienstleister benötigt Planungs- und Budgetsicherheit und wird versuchen einen möglichst langfristigen Vertrag abzuschließen. Meine Empfehlungen hierfür sind:
1. Vereinbaren Sie eine ausreichend lange Probezeit.
2. Schließen Sie den Vertrag auf eine Laufzeit von einem Jahr ab.
3. Sie können dem Sicherheitsdienstleister entgegen kommen und eine automatische Verlängerung nach dem ersten Jahr anbieten, sofern Sie nicht 3 Monate zum Vertragsende kündigen.
4. Nach der Verlängerung sollte eine Kündigungsfrist unter 3 Monaten zum Monatsende vereinbart werden.
Wenn Sie nun glauben, dass der Aufwand übertrieben ist, selbst wenn Sie nur für ein paar Stunden einen Dienstleister buchen? Dann denken Sie an den Generalauftrag des Sicherheitsgewerbes: Schutz von Ihrem Eigentum, Leib, Leben und Gesundheit. Führen Sie den Gedanken weiter, ein Gast unterscheidet in den seltensten Fällen zwischen Fremdfirma und Ihren Mitarbeitern, der Sicherheitsmitarbeiter wird somit zum Aushängeschild Ihres Unternehmens. Sie sollten bei dieser wichtigen Aufgabe nichts dem Zufall überlassen.
 

Notfall im Hotel: Was ist zu tun? Ratgeber für Hotelmanagement
Florian Horn am 12.08.2017 um 09:58 (UTC)
 Veröffentlicht auf https://hottelling.net/notfall-im-hotel-was-ist-zu-tun-ratgeber-fur-hotelmanagement/

30 Juni 2015

Von Hotel-Sicherheitsberater Florian Horn – Juni 2015

Das Kerngeschäft eines Hoteliers und seiner Beschäftigten besteht nicht in der Erstellung von Sicherheitskonzepten und Notfallplanungen. Und doch driftet die momentane Sicherheitsdiskussion in die Abwehr der Bedrohung von Terroranschlägen ab. Ist diese Diskussion jedoch sinnvoll? Der Autor meint Nein, denn ein Großteil der kleinen oder mittelständischen Hotels ist davon gar nicht betroffen. Allgemein fehlen jedoch organisatorische Voraussetzungen, um sicherheitsrelevante Vorkommnisse zu bewältigen. So stellt sich zum Beispiel die oft unbeantwortete Frage, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, wenn morgens ein Gast leblos im Bett vorgefunden wird? Müssen nur Maßnahmen zum Reputationsschutz der Einrichtung implementiert werden oder müssen auch die Mitarbeiter betreut werden? Grundsätzliche Fragen, für deren Beantwortung im Ernstfall keine Zeit mehr bleibt.


Notfälle beschreiben grundsätzlich sicherheitsrelevante Ereignisse mit einem konkreten Auslöser, die mit den am Standort vorhandenen Ressourcen innerhalb der Organisation bewältigt werden. Es kann daher mit der Aufbauorganisation (z.B. Manager, FO-Manager, Sicherheitsmanager und Fachkräften) des Hotels gearbeitet werden. Beim Notfallmanagement geht es, im Gegensatz zum oft verwechselten Krisenmanagement, grundsätzlich um die Abarbeitung vorhandener Maßnahmenpläne, ohne, dass unternehmensrelevante Entscheidungen mit Weitblick getroffen werden müssen. Dies muss schnell und effektiv erfolgen. Folgende klassische Aspekte zählen exemplarisch zum Notfallmanagement, da Sie zwar einen Schaden hervorrufen, der aber nicht die Existenz des Unternehmens bedroht:

- Verstorbener Gast im Hotelzimmer (Selbstmord oder natürlicher Tod)
- Gewaltakte gegenüber Gästen oder Angestellten
- Raubüberfall
- Wassereinbrüche mit einigen wenigen unbewohnbaren Zimmern
- Lieferengpässe bei Zulieferern (z.B. aufgrund von Streiks)
- Ausfall elektronischer Systeme

Damit der Unterschied in der Tragweite deutlich wird, sind in der Abgrenzung dazu relevante Themen im Krisenmanagement beispielsweise Schließungen von Hotelbetrieben auf Basis rechtlicher Anordnungen z.B. aufgrund Lebensmittelvergiftungen oder Legionellen-Ausbruch mit negativer Berichterstattung.

Aus Sicht von Hotelbetreibern ist Notfallmanagement auch ein Thema des Arbeitsschutzes. Aufgrund einschlägiger Rechtsvorschriften wie § 618 BGB zur Pflicht von Schutzmaßnahmen und davon abgeleitet §§ 5 ff. Arbeitsschutzgesetz, ist der Arbeitsgeber verpflichtet Schutzmaßnahmen auf Basis von Risikoanalysen zu implementieren. Diese Vorschrift soll bewirken, dass den beschäftigten Personen „bei erheblicher Gefahr für die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Personen [… geeignete] Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Schadensbegrenzung“ (§ 9 Absatz 2 ArbSchG) zur Verfügung stehen. Notfallmanagement stellt so eine Schadensbegrenzung dar, da den Mitarbeitern Handlungsleitfäden zur Schadensbegrenzung in die Hand gegeben werden. Basis bleibt dabei das klassische Risikomanagement und eine Analyse von Risikofaktoren, die immer hotelspezifisch sind.

Gutes Notfallmanagement ist auch Teil eines notwendigen Gesundheitsmanagements, da die Langzeitfolgen von möglichen traumatischen Ereignissen, mit denen Mitarbeiter bei Raubüberfällen oder Todesfällen konfrontiert sind, verringert werden können. Neben den Angeboten der Berufsgenossenschaft kann aber auch eine schnelle Intervention notwendig werden. Ebenso greifen berufsgenossenschaftliche Maßnahmen nicht bei Gästen, die Zeugen von psychisch belastenden Ereignissen werden. Um hier keinen weiteren Reputationsverlust zu erhalten, muss die Betreuung sofort erfolgen.

Folgende Empfehlungen können grundsätzlich ausgesprochen werden:

- Organisieren und kennen Sie Ihre Betriebsabläufe. Legen Sie konkrete Meldelinien und Entscheidungsketten fest. Wer darf wann, was entscheiden und wer muss ab welcher Intensität wie informiert werden? Tagsüber mag zu den Bürozeiten ein entscheidungsberechtigter Vertreter vor Ort sein, wie sieht es aber beispielsweise im Night Audit aus? Diese Position ist oftmals mit Einzelarbeitsplätzen besetzt und nicht mit den Kompetenzen ausgestattet, die eine Auftragsauslösung vorsehen.
- Schaffen Sie Redundanzen und verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf elektronische Systeme. Diese sind im Allgemeinen in Hotelbetrieben nicht ausfallsicher strukturiert. Drucken Sie beispielsweise mindestens einmal je Schichtbeginn eine aktuelle guest-in-house-Liste aus und vermerken Sie darauf schwerbehinderte Gäste oder Personen, die im Fall einer Evakuierung Hilfe benötigen (auch Kinder) – das kann Leben retten.
- Ordnen Sie die analysierten Risiken oder Ereignisse, die eintreten können, bestimmten threat levels zu. So können Sie Priorisierungen festlegen und den Ereignisstufen schon Maßnahmen zuordnen. Bedrohungslevel besitzen auch den Vorteil, dass mit ihnen eine Eskalation dargestellt werden kann, beispielsweise dann, wenn ein Notfall nicht sofort zu beheben ist und die Gefahr droht, dass die Auswirkungen schlimmer werden.
- „Networken“ Sie! Das heißt suchen Sie sich in Ihrer Umgebung Partner mit Nottelefonnummern, die Ihre Notfälle lösen können. Das bedeutet nicht nur die oft gepriesene und wirklich notwendige Zusammenarbeit mit der zuständigen Polizeiwache. Darüber hinaus müssen Sie Kontakte, vertragliche Grundlagen und Preise zu Klempner-Notdiensten, Bestattungsinstituten, Schlüsseldiensten, Software-Firmen und Lieferanten von Lebensmitteln suchen. Diese Aufzählung ist exemplarisch und richtet sich nach den Risiken, die erkannt wurden.
- Empfehlenswert ist auf jeden Fall auch die Verbindung zu einem privaten Sicherheitsdienst. Die heutige Vertragssituation macht es möglich, dass sogenannte Abrufverträge geschlossen werden können. Somit können kurzfristig Dienstleistungen als Reaktionen auf Notfälle bedeutet erfolgen. Empfehlenswert ist eine Zertifizierung des Sicherheitsdienstleisters gem. DIN 77200 Stufe 2 oder 3.
- Der wichtigste Aspekt lautet notfallpsychologische Seelsorge. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter im Bedarfsfall umgehend Unterstützung und Betreuung erhalten. Suchen Sie sich auch hier kompetente Ansprechpartner, die kurzfristig mit Fachpersonal intervenieren können-

Für Ihre eigene Notfallplanung sollten Sie sich, sofern das notwendige Fachwissen im Betrieb selber nicht vorhanden ist, externe Unterstützung suchen. Holen Sie sich dabei mehrere Angebote ein und lassen Sie sich angegebene Qualifikationen der Berater durch Zeugnisse und Zertifikate nachweisen. Abschließend sei angemerkt: Auch wenn die Kosten für die Konzeptionierung zunächst recht hoch erscheinen, so sind die Kosten final immer noch geringer, als wenn ein Notfall durch unfachmännische Bearbeitung zu hohen Langzeitkosten führt.
 

Was kostet mehr Sicherheit im Hotel?
Florian Horn am 12.08.2017 um 09:56 (UTC)
 --- Die korrekte Darstellung der Formeln finden Sie in der ursprünglichen Veröffentlichung ---

Veröffentlicht auf https://hottelling.net/was-kostet-mehr-sicherheit-im-hotel/

10 November 2015

Berlin – Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen stehen aufgrund der steigenden Einsparungen immer öfters vor der Herausforderung einer nachvollziehbaren und belegbaren Budgetargumentation. Sicherheitsmaßnahmen werden oftmals nicht als Teil der Wertschöpfungskette mit einem monetären Profit (Mehrwert) gesehen, auch wenn dabei vergessen wird, dass die Prozesse nicht ohne (Ab-)Sicherung funktionieren würden.

Von Florian Horn

Zuvor genannte Aussagen treffen vor allem für das Beherbergungsgewerbe zu, in dem das Thema Sicherheit stiefmütterlich behandelt wird. Dabei sollten vor allem hier diese Aspekte berücksichtigt werden, denn – wie in einem anderen Artikel von mir schon erläutert – müssen sich Gäste in einem Hotel wohlfühlen. Wohlempfinden kann nur dann entstehen, wenn der Gast sich subjektiv sicher fühlt.

Doch können angestrebte oder implementierte Sicherheitsmaßnahmen – wenn Sie nicht einen aktiven Teil der Wertschöpfungskette darstellen – überhaupt betriebswirtschaftlich erfasst werden? Ja – und zwar über das ROSI-Modell. ROSI steht dabei für „Return on Security Investment“ und beschreibt den Zusammenhang von Kosten aus Sicherheitsvorfällen und Kosten für Sicherheitsmaßnahmen:

ROSI Formel 1

Dazu ein Beispiel:
In einem Hotel werden regelmäßig bei Veranstaltungspausen Wertgegenstände in Höhe von 5.000 € von sich einschleichenden Tätern aus den Veranstaltungsräumen entwendet. Bei 20 relevanten Veranstaltungen im Jahr beträgt daher der monetäre Gesamtschaden 100.000 €. Der Sicherheitsbeauftragte möchte nun durchsetzen, dass bei Veranstaltungen zusätzlich ein Sicherheitsmitarbeiter beauftragt wird, der den Zugang zum Veranstaltungssaal überwacht und nur akkreditiere Teilnehmer einlässt. Dadurch sollen zu 100 xterne Täter von der Straftatsbegehung abgehalten werden. Diese Sicherheitslösung kostet je Veranstaltungstag ca. 200 €. Der Direktor ist von dieser Maßnahme nicht überzeugt, da er den Mehrwert nicht sieht.

ROSI Formel 2

Dieses einfach aufgeschlüsselte Beispiel zeigt einen eindeutigen Wert, der einen sehr hohen Kosten-Nutzen-Faktor aufweist. Dieses Ergebnis kann weiterführend präzisiert werden, indem zusätzliche Faktoren auf Seitens des Gefährdungspotentials hinzugerechnet werden. Exemplarisch könnten zudem weitere Ausfallkosten hinzukommen, indem der Veranstalter zukünftig ein anderes „sicheres“ Hotel bucht, potentieller Gästeverlust, da bestohlene Veranstaltungsteilnehmer auch nicht mehr privat die Beherbergungseinrichtung besuchen und negative Hotelbewertungen potentielle Kunden abhalten.

Diese Variante der Argumentation verlangt eine intensive Auseinandersetzung mit den potentiellen Risiken, die auf ein Hotel einwirken können im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes. Das ROSI-Modell ist somit auch reflexiv und kann zur Überprüfung der Risiken und der entgegengesetzten Maßnahmen verwendet werden. Nehmen wir folgendes Beispiel an: Der Sicherheitsbeauftragte eines Hotels möchte ein Sicherheitssystem implementieren, welches in der Anschaffung 200.000 € kostet. Ziel der Maßnahme ist die Begrenzung von Sachbeschädigungen, die im Jahr maximal viermal in Höhe von 3.000 € je Vorfall vorkommen – die Begrenzung soll 75 �och sein. Der return würde hier -95,5 etragen, folglich eine völlig übertriebene Investition.

Deutlicher wird die Betrachtung bei anderen Straftaten wie zum Beispiel bei Sachbeschädigungen. Hier stellen eine Kameraüberwachung und eine ausreichende Beleuchtung eine adäquate Sicherheitsmaßnahme zum Teil auf kostenintensiver Basis dar. Bei Beschädigungen müssen somit die primären und sekundären Kosten betrachtet werden. Die primären Kosten setzen sich aus den Kosten der direkten Beschädigung zusammen: Kosten aus dem Schaden, Ausfallschaden (z.B. Umsatzverlust) und das Produkt aus den Kosten zur Schadensregulierung (Anzahl der Handwerker, Stundenverrechnungssatz und Zeitansatz). Die sekundären Kosten beschreiben die Arbeitsausfälle der eigenen Mitarbeiter.

Oben genannte Formel kann also letztendlich bin ins kleinste Detail aufgeschlüsselt werden:

ROSI Formel 3

Das vorteilhafte an diesem Modell ist, dass auch bei der Betrachtung einer Sicherheitsmaßnahme (Kostenpunkt 25.000 €), die präventiv auf mehrere Straftatsbereiche einwirkt, die Argumentation zusammengefasst werden kann:
Straftat 1 – Sachbeschädigung
Schaden: 5.000 €
Häufigkeit: 6-Mal im Jahr
Angenommene Wirksamkeit: 75 �traftat 2 – Diebstahl
Schaden: 1.500 €
Häufigkeit: 15-Mal im Jahr
Angenommene Wirksamkeit: 80 �ROSI Formel 4

Auch wenn ROSI ein ausgezeichnetes Tool zur betriebswirtschaftlichen Bewertung von Sicherheitsmaßnahmen im Verhältnis zu Sicherheitsrisiken ist, so darf es nicht als alleiniger Maßstab eingesetzt werden. Nicht alle Risiken sind monetär zu bewerten und können daher in die Berechnung mit einbezogen werden. Ein nicht betriebswirtschaftlich zu erfassenden Aspekt bedeutet nicht automatisch, dass das Risiko nicht existiert und keine Maßnahmen implementiert werden müssen.
 

Strategien für mehr Sicherheit in Hotels
Florian Horn am 12.08.2017 um 09:54 (UTC)
 Veröffentlicht auf https://hottelling.net/strategien-fur-mehr-sicherheit-in-hotels/

19 Januar 2015

Von Hotel-Sicherheitsberater Florian Horn – Januar 2015

Ein Raubüberfall, eine Bedrohungssituation oder eine körperliche Auseinandersetzung – in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, so auch in Beherbergungseinrichtungen, wird schnell der Ruf nach technischen Lösungen und ein Ausbau der Videoüberwachung laut. Doch sind technisch-bauliche Maßnahmen immer eine Maßnahme mit der weitreichendsten Wirksamkeit? Welche Erkenntnisse sind aus der Kriminalprävention zu ziehen und welche Maßnahmen sind tatsächlich am effektivsten?

Immer mehr Raubüberfälle auf Hotels – Interview mit Ulrich Jander bei HOTELIER TV

Das TOP-Prinzip stellt dem Hotelier grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Prävention jeglicher Straftaten zur Verfügung: technisch/bauliche, organisatorische und verhaltensbezogene/personelle Maßnahmen. Geleitet von der öffentlichen Darstellung in der Presse und den Vertriebsmitarbeitern technischer Sicherheitsprodukte werden unüberlegt schnelle, teilweise kostengünstige technische Geräte und vor allem Videoüberwachungssysteme angeschafft.

Unterstützt von den berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzinformationen (ASI 9.02) entsteht ein Trend, der Videoüberwachung als Option zur Erhöhung der Sicherheit ansieht. Der Autor hat daher die Erkenntnisse aus Studien zur präventiven Wirksamkeit von Videoüberwachung zusammengetragen. Grundlage boten Studien aus Deutschland, Großbritannien und vor allem der Stadt London, in der das Einwohner-Videokamera-Verhältnis etwa 1:1,4 beträgt.

Signifikante Feststellungen einer Wirksamkeit konnten über alle Straftatsbereiche allein im Feld der Diebstahl- und Sachbeschädigungsprävention nachgewiesen werden. Zudem ist der Anwendungsbereich von Videoüberwachung vor allem in sonst dunklen Bereichen wie z.B. Parkhäuser und Parkplätze am effektivsten. Straftaten, die mit Gewalt verbunden sind (Körperverletzungen/Raubüberfälle), konnten nachweislich nicht reduziert werden.

Die Abläufe der in den letzten drei Monaten in den Hotels stattgefundenen Raubüberfälle in Berlin bestätigen diese Ergebnisse. Der oder die Täter beobachten das Hotel und schlagen in den frühen Abendstunden – meist in der Spätschicht – zu, in denen sich – mit bestimmten Ausnahmen – keine Gäste in der Hotellobby aufhalten. Sie konnten in allen Fällen das Hotel ungehindert betreten und verlassen. Überfälle in der Nacht umgingen ebenfalls bauliche Maßnahmen: Täter gaben sich als potentielle Gäste aus oder nutzten den Mitnahmeeffekt anderer Gäste aus und betraten ungehindert den Rezeptionsbereich.

Technische Lösungen als Einzelmaßnahme können auch mit den Kenntnissen der Kriminalprävention ausgeschlossen werden, denn Videoüberwachung als Präventionsmittel verlangt einen nicht reisenden (z.B. Täterbanden), rational denkenden Täter, der das Ergebnis seiner Handlung abwägen kann. Bestimmte Tätergruppen, die beispielsweise auf das schnelle Geld aus sind (Suchtkriminalität) oder im Affekt handeln (Drogen, Alkohol, emotionale Ausbrüche), fallen aus diesem Cluster heraus.

Ein wirksamer Ansatz zum Schutz von Hotelbetrieben kann jedoch erreicht werden, wenn sich der Hotelbetreiber über die kriminologischen Einflussgrößen einer Straftat bewusst ist: Ein motivierter Täter mit subjektiver Rechtfertigung (Tätermotivation) benötigt bei einer geeigneten Tatsituation (Tatgelegenheit) ein potentielles Opfer, das ungeschützt ist (Schutz des Objektes). Diese gesamtheitliche Betrachtung hat den Vorteil, dass durch bestimmte Maßnahmenbündel der Anreiz einer Straftat deutlich gemindert wird.

So ein Maßnahmenbündel stellt das „Crime Prevention through environmental Design“ (CPTED) dar, das Kriminalitätsrisiken durch Vermeidung von Anonymisierung und Aufbau von sozialer Kontrolle mindert. Bei diesem, in Deutschland relativ unbekannten Konzept, spielen die Faktoren Beleuchtung, Übersichtlichkeit der Umgebung (natürliche Überwachung), Freiheit von Müll, Graffiti und Isolation eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig ist die Abgrenzung des privatrechtlichen Schutzraumes (öffentlich/nicht-öffentlich) wichtig sowie das Bewusstsein der Verantwortlichen über die Lage und des sozialen Umfeldes.

Dieser wissenschaftliche Ansatz bedeutet nicht, dass Sicherheitstechnik vollständig ausgeschlossen wird, er verlangt eine umfangreiche Risikoanalyse mit dem Ergebnis eines zielgerichteten und auf das Hotel zugeschnittenen Konzepts. Dieses Mehrebenenmodell konnte durch die Ergänzung mit personellen und organisatorischen Ressourcen eine Reduzierung von Sachbeschädigungen und Verringerung von Einnahmeausfällen erreichen. Im Kern kann dieser gesamtheitliche Ansatz auch kostengünstiger als ad-hoc-Lösungen sein.

Technik wirkt immer nur unterstützend bei Sicherheitsmaßnahmen, doch kann sie niemals selber Sicherheit produzieren. Bauliche Aspekte widersprechen den grundsätzlichen Ansprüchen eines Hotels: offenes Gebäude, Gastkomfort, diskrete Sicherheit und schlussendlich den tatsächlichen Abläufen bestimmter Straftatstypen. CPTED setzt bereits außerhalb der Hausrechtsbereiches des Betriebes an und analysiert und bewertet die äußeren Einflüsse.

Demzufolge können dem Sicherheitsverantwortlichen eines Hotels folgende Schritte mit an die Hand gegeben werden:
1. Umfassende Risikoanalyse der Beherbergungsstätte, der Umgebung unter Einbeziehung von Experten
2. Schwachstellen und organisatorische Lücken erkennen (z.B. Höhe der Bargeldbestände)
3. Schutzziele definieren und den Mitarbeitern verständlich machen (Awareness-Kampagne)
4. Vorhandene Ressourcen zur Früherkennung nutzen (z.B. Sicherheitsschulungen)
5. Organisatorische, personelle und technische Maßnahmen aufeinander abstimmen
6. Sicherheitskonzept implementieren
7. Und entsprechend des PDCA-Lifecycle regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen

Parallel dazu sollte immer ein enger Kontakt zum nächsten Polizeiabschnitt und zu den Hotels der näheren Umgebung bestehen. Informationsaustausch heißt Wissensvorsprung und somit auch eine wirkliche Erhöhung der Sicherheit.
 

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